Verein zur Förderung des Kinder-, Jugend- und Volkstheaters
Der Vorstand
PRÄSIDENT
Richard Millius
VIZE-PRÄSIDENT (Kinder-/Jugendtheater)
Patrick Imesch
MEDIEN
Christian Pfammatter
AKTUAR
Mike Imseng
KASSIER
Nicole Leiggener
KÜNSTLERISCHE LEITUNG (Spielkommission)
Sabina Dulio
GESTALTERISCHE LEITUNG
Claudia Pfammatter
Die Vereinsstatuten
STATUTEN
Gründung des Vereins 1989
Verein zur Förderung des Kinder-, Jugend- und Volkstheaters
1 Name und Sitz
Artikel 1
Unter dem Namen „Visper Theater“ besteht ein Verein mit Sitz in Visp im Sinne der Artikel 60 ff ZGB.
2 Zweck
Artikel 2
Der Verein fördert das Kinder-, Jugend- und Volkstheater. Er pflegt den Kontakt und den Austausch mit anderen Theatergruppen. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.
3 Mittel
Artikel 3
Der Verein verfügt zur Verfolgung des Vereinszweckens über folgende Mittel: – Beiträge der Aktiv- und Passivmitglieder – Erlös aus Ausführungen – Zuwendungen aller Art
4 Mitgliedschaft
Artikel 4
Aktivmitglied kann werden, wer das sechszehnte Altersjahr erfüllt hat. Über die Aufnahme der Aktivmitglieder entscheidet der Vorstand; Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten. Passivmitglied des Vereins wird, wer dem Verein eine jährliche Spende zukommen lässt, über deren Höhe die Generalversammlung befindet. Ehrenmitglieder können aufgrund ihrer besonderen Verdienste um den Verein vom Vorstand vorgeschlagen und von der GV genehmigt werden.
Artikel 5
Die Mitgliedschaft endigt: – durch Tod – durch schriftlich erklärten Austritt – durch Ausschluss
Artikel 6
Mitglieder, welche den Interessen des Vereins schaden oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, können auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung ausgeschlossen werden. Mitglieder, welche den Mitgliederbeitrag 2 Jahre in Folge nicht bezahlen, werden vom Verein ausgeschlossen.
Artikel 7
Mitglieder, die ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
5 Organe
Artikel 8
Die Organe des Vereins sind: – die Generalversammlung – der Vorstand – die Rechnungsrevisoren
6 Generalversammlung
Artikel 9
Die Generalversammlung wird aus den Aktivmigliedern des Vereins gebildet. Ehren- und Passivmiglieder haben beratende Stimme. Die Generalversammlung beschliesst mit einfachem Mehr.
Aufgaben der Generalversammlung
Artikel 10
- die Generalversammlung wählt den Präsidenten, den Vorstand und die Rechnungsrevisoren
- nimmt die Jahresrechnung, den Revisorenbericht und das Protokoll ab
- beschliesst über das Jahresbudget und setzt die Mitgliederbeiträge fest
- befindet über das vom Vorstand vorgeschlagene Tätigkeitsprogramm
- entscheidet über den Ausschluss von Mitgliedern
- ernennt die Ehrenmitglieder
- kann mit 2/3 Mehrheit die Statuten abändern
Artikel 11
Die GV findet jährlich statt. Alle Mitglieder werden mindestens zehn Tage im voraus schriftlich eingeladen. Eine ausserordentliche GV findet statt, wenn der Vorstand es für notwendig erachtet, oder wenn es 1/5 der Aktivmitglieder unter Angabe eines Grundes verlangen.
7 Der Vorstand
Artikel 12
Der Vorstand besteht aus fünf bis neun Mitgliedern:
- Präsident
- Vizepräsident
- Kassier
- Aktuar
- Beisitzer
Artikel 13
Der Präsident wird von der GV bestimmt, der restliche Vorstand konstituiert sich selbst.
Artikel 14
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt vier Jahre. Mitglieder, deren Amtsdauer abgelaufen ist, sind wieder wählbar.
Aufgaben des Vorstandes
Artikel 15
- der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins
- beruft jährlich die GV ein und legt einen Tätigkeitsbericht, ein Tätigkeitsprogramm, die Jahresrechnung und ein Budget vor
- kann eine Spielkommission ernennen
- vertritt den Verein nach aussen
- pflegt den Kontakt und den Austausch mit anderen Theatern
- unterstützt das Kinder- und Jungendtheater mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Regie, Bühnenbau, Organisation, Propaganda, usw.)
- spornt zu selbstgemachtem Theater an
- bietet Kurse an für Regie, Spiel, Bühnenbau, Beleuchtung, Maske, usw.
Artikel 16
Die rechtsgültige Unterschrift für den Verein führen der Präsident oder der Vizepräsident kollektiv mit dem Aktuar oder dem Kassier.
8 Rechnungsrevisoren
Artikel 17
Gleichzeitig mit dem Vorstand wählt die GV zwei Rechnungsrevisoren für die laufende Amtsdauer.
9 Kinder- und Jugendtheater
Artikel 18
Der Vorstand legt besonderen Wert auf das Kinder- und Jungendtheater. Der Vorstand kann einen Ressort-Leiter Jungend bestimmen.
Aufgaben und Rechte Ressort Jugend
Artikel 19
- der Ressortleiter wirbt jugendliche Mitglieder
- schlägt Stücke für das Jugendspiel vor
- pflegt den Kontakt zu andern Jugendtheatergruppen
- fördert selbstgemachtes Theater
- erhält bei Proben und Aufführungen jegliche Unterstützung des Vereins, wenn er sie beansprucht
10 Vermögen
Artikel 20
Das Vereinsvermögen besteht aus:
- Kassabestand und angelegten Geldern
- Eintritts- und Beitragsgeldern
- Zuwendungen
- Allfällige Fahrnissen und Materialien 
11 Haftung
Artikel 21
Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist somit ausgeschlossen.
12 Auflösung des Vereins
Artikel 22
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer, eigens zu diesem Zweck einberufenen, ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden. Für die Auflösung ist die 2/3- Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Artikel 23
Im Falle einer Auflösung geht das Vereinsvermögen an die Gemeinde Visp, die es jedoch nur für einen Zweck verwenden darf, der dem ursprünglichen Vereinszweck möglichst nahe kommt.
13 Schlussbestimmungen
Artikel 24
Die vorliegenden Statuten sind in der Gründungsversammlung genehmigt worden. Visp, den 12. Dezember 1989 Revision an der 24. GV des VisperTheaters am 28.11.2014